Annaberger Brotordnung

Brotordnung

Die 1533 erstellte und 1536 in Leipzig erschienene Annaberger Brotordnung ist nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen die erste gedruckte Brotordnung im deutschen Sprachraum. Die Berechnungen von Adam Ries dienten als Grundlage für Brotordnungen in anderen Städten.
In der vorindustriellen Zeit war der Preis der Semmel, des Pfennig- oder Groschenbrotes usw. fest. Bei verändertem Getreidepreisen wurde also das Gewicht der (Brot-)Einheiten entsprechend angepasst. Damit konnten sich auch die Ärmsten bei starker Teuerung ein Brot kaufen – auch wenn es einen geringeren Nährwert hatte.
Ries hat Tabellen erarbeitet, die den Preis für den Scheffel, das Pfund oder den Eimer des Getreides angeben.
Tabelle aus der Brotordnung
Danach folgen die Tabellen der eigentlichen Brotordnung, so die Berechnung des Halbgroschenbrotgewichts. Wobei die Tabelle angibt, wie viel ein Brot in Abhängigkeit vom Kornpreis wiegen soll. Ein Brot kostet immer einen halben Groschen (= Halbgroschenbrot), d.h. 6 Pfennige.
In der ersten Spalte der Tabelle wird der Preis des Scheffels Korn, in den mittleren Spalten das Gewicht des Halbgroschenbrotes in Pfund, Lot, Quent und Teilen angegeben und in der letzten Spalte wird angezeigt, wie viele Brote der Bäcker aus einem Scheffel Korn zu backen hat.
Es gibt weitere Tafeln für das Pfennigbrot und das Paar Semmeln.

Der Adam-Ries-Bund hat 2004 einen Nachdruck der Brotordnung mit Kommentaren herausgegeben.

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